Donnerstag, 28. März 2024

Pferderecht

Unter „Pferderecht“ versteht man sämtliche rechtlichen Zusammenhänge, die mit dem Kauf, der Haltung, der Nutzung und der Zucht von Pferden in Zusammenhang stehen.
Im Pferderecht werden überwiegend zivilrechtliche Ansprüche behandelt, wie beispielsweise:

  • Gewährleistungsrechte
  • Ansprüche bei Sachmängeln
  • Schadensersatz aus der Tierhaltung (z.B. Huftritte, Bisse)
  • Haftung des Tierarztes
  • Haftung des Hufschmieds
  • Weideunfälle

Ebenso gehören Verträge rund um den Pferdesport in dieses Gebiet:

  • Einstellungsverträge (Boxenmiete)
  • Kaufverträge
  • Verträge mit Reitbeteiligungen oder bei Beritt des Pferdes
  • Pachtverträge für Reitanlagen, Weiden, etc.

Weitere Rechtsfragen eröffnen sich, wenn es beim Pferdekauf um die Gewährleistung bzw. die Sachmängelhaftung geht.
Seit dem Jahr 2002 richtet sich die Gewährleistung im Pferdekaufrecht nach den Vorschriften des BGB. Davor galt daneben die Kaiserliche Viehordnung von 1899. Tiere sind gemäß § 90 a BGB keine Sachen. Allerdings werden auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet (soweit nicht etwas anderes bestimmt ist). Damit finden die Regeln des Kaufrechts hier Anwendung.

Die Fragestellungen aus dem Bereich des Pferderechts sind sehr vielfältig. Weitere beispielhaft aufgeführte Fragestellungen können sich ergeben:

Welche Rechte habe ich, wenn mir ein krankes Tier verkauft wurde?
Ab wann zählt ein Pferd zu den Nutztieren?
Wer haftet bei einem Weideunfall?
Wer ist der Tierhalter und wie haftet dieser?
Was versteht man unter einer Fremdreiterhaftung?
Wie ist die Haftungslage bei einem mangelhaften Pferdeanhänger im Falle eines Unfalls?

Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie Fragen haben.

Rechtsanwältin

Dagmar Kaska

Räuberberg 21

21217 Seevetal

Tel: 040 – 76114521

Fax: 040 – 76114403